Melde dich an um Kommentare zu zeichnen

Mit Sicherheit Bio! Prozesskontrolle und Kontrollprozesse

Steht "Bio" drauf, wird auch alles kontrolliert ob es das auch wirklich ist. Von der Kontrolle der landwirtschaftlichen Betriebe, über die Kontrolle der Schlachthöfe bis hin zur Kontrolle der Handelsunternehmen wird nichts dem Zufall überlassen.

Was Bio ist, was Bio kann und was Bio verspricht ist durch die EU-Verordnungen 834/2007 und 889/2008 genau definiert. Damit ist die biologische Landwirtschaft die einzige Landwirtschaftsform, die sich auf eine gesetzliche Basis beruft. Alle Lebensmittel, die in der EU als Bio ausgelobt auf den Markt kommen, unterliegen den gleichen, strengen Vorgaben. Die Einhaltung aller Vorschriften, die nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellt wurden, wird mindestens einmal jährlich von staatlich anerkannten Kontrollstellen überprüft. Dem Kontrollverfahren werden alle Betriebe unterzogen, die pflanzliche oder tierische Produkte erzeugen, aufbereiten oder importieren und diese mit dem Hinweis auf biologische Erzeugung vermarkten. Grundlage dieser Prozesskontrolle sind die Transparenz der internen Abläufe und umfangreiche Aufzeichnungen durch die Unternehmen. Es werden bei den Kontrollen die Ackerflächen, Tiere, Lagerstätten und die Herstellungs- und Verkaufsräume begutachtet sowie die verwendeten Betriebsmittel (Futtermittel, Saatgut, Zusatzstoffe, …) auf ihre Zulässigkeit geprüft. Die Prozesskontrolle am Betrieb beinhaltet eine umfassende Dokumenten- und Warenflusskontrolle sowie Probenahmen und Rückstandsanalysen. Das Bio-Kontrollsystem ist eines der dichtesten und wirksamsten im Agrar-, Futter- und Lebensmittelbereich und durch die EU Bio-Verordnung klar geregelt. Verstöße werden – je nach Schwere des Vergehens – geahndet. Die Sanktionen reichen von einer einfachen Verwarnung bis zur Rückzahlung der erhaltenen Bio-Förderungen (bis zu fünf Jahre rückwirkend) und Aberkennung des Bio-Status. Auch die Kennzeichnung ist klar geregelt: Auf jedem Biolebensmittel müssen auf der Verpackung auf jeden Fall der Hinweis »aus biologischer Landwirtschaft«, die Codenummer der Bio-Kontrollstelle und das EU-Bio-Logo angeführt sein.

Quellen: 

Quelle: EU Bio-Verordnung 834/2007 und 889/2008; BÖLW (Hrsg.) (2012): 28 Antworten zum Stand des Wissens rund um Ökolandbau und Bio-Lebensmittel; www.oekolandbau.de

Credits: 

Rechteinhaberin: BIO-WISSEN.org / Grafik: Andreas Pawlik (dform), Maximilian Fabigan / Redaktion: Reinhard Gessl, Elisabeth Klingbacher (FIBL Österreich), Alexander Martos (Science Communications Research) / Copyright: »Mit Sicherheit Bio! Prozesskontrolle und Kontrollprozesse« von BIO-WISSEN.org ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.

Creative Commons Lizenzvertrag
Mit Sicherheit Bio! Prozesskontrolle und Kontrollprozesse von www.bio-wissen.org ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.