Bio wird nicht bestrahlt
Ionisierende Strahlung dient der Konservierung von Lebensmitteln. Die drei in der EU am häufigsten bestrahlten Produkte: Froschschenkel, Geflügel und getrocknete Kräuter/Gewürze. Nur letztere dürfen in allen EU-Ländern derart behandelt werden. Die Bestrahlung soll Mikroorganismen abtöten, Reifungsprozesse verzögern und die Haltbarkeit verlängern, kann aber laut KritikerInnen auch zum Fehlen typischer Verderbnismerkmale und zum Verlust wertvoller Inhaltsstoffe führen. Außerdem sind die gesundheitliche Unbedenklichkeit sowie die technologische Notwendigkeit der Lebensmittelbestrahlung umstritten. Von der biologischen Landwirtschaft wird diese Art der Konservierung daher grundsätzlich abgelehnt.
EU Bio-Verordnung 834/2007 und 889/2008, www.ec.europa.eu/food/food/biosafety/irradiatio /docs/annual_report_2010_de.pdf; www.ages.at; www.umweltinstitut.org, Reichl, F. (2002): Taschenatlas der Toxikologie: Substanzen, Wirkungen, Umwelt. Thieme Verlag
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